Seit Juli 2007 ist jeder Bürger in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Wir haben zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme. Das sind die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung. Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die im Jahr unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen (2007 sind das brutto 47700 Euro) müssen sich in einer der ca. 240 Gesetzliche Krankenversicherung versichern. In den Gesetzliche Krankenversicherung sind ca. 86% der Bevölkerung versichert. Der Beitrag wird prozentual vom Bruttoverdienst erhoben und liegt zwischen 11 % und 16 % je nach Krankenkasse. Etwa 50 % des Beitrages zahlt der Arbeitgeber. Die Leistungen der Gesetzliche Krankenversicherung richten sich nach einem einheitlichen Leistungskatalog und sind zu ca. 97% überall gleich. Es handelt sich in der Regel um Standardabsicherung (teilweise auf hohem Niveau) mit Zuzahlungen. Was nicht im Leistungskatalog enthalten ist (teuerer Zahnersatz, Brille, neuartige Behandlungsmethoden) wird nicht bezahlt. Geringverdienende Ehepartner und minderjährige Kinder können über den Hauptverdiener in der Gesetzliche Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Sie erhalten die gleichen Leistungen wie jeder andere Versicherte.Ein Wechsel zwischen den Gesetzliche Krankenversicherung ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist problemlos möglich. Bei Beitragserhöhung besteht Sonderkündigungsrecht.Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen und andere Personen können sich eine Private Krankenversicherung wählen.Die Leistungen der Private Krankenversicherung sind wesentlich umfangreicher als in der Gesetzliche Krankenversicherung. Der Versicherungsnehmer entscheidet beim Vertragsabschluß selbst, was er wie absichern möchte. Er kann zwischen Standardversorgung (ähnlich der Gesetzliche Krankenversicherung) und Sonderbehandlung (Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Einzelzimmer), mit Einschluss von alternativen Behandlungsmethoden mit oder ohne Zuzahlungen entscheiden. Besonders bei Fachärzten gibt es für Privatpatienten kaum Wartezeiten.Der Beitrag richtet sich nach den abgeschlossenen Risiken, dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, seinem Gesundheitszustand und den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Mit dem Antrag ist ein Gesundheitsbogen auszufüllen. Auch hier zahlt der Arbeitgeber bei abhängig Beschäftigten etwa 50 % vom Beitrag. Die Versicherungsbeiträge können bei gleicher Absicherung zwischen den Anbietern unterschiedlich sein. Ein Versicherungsvergleich ist immer sinnvoll. Die Beitragshöhe ist bei jüngeren Versicherten immer niedriger, weil das Eintrittsalter mit entscheidend ist und oft auch noch keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen gibt es nicht. Jeder Versicherungsnehmer muss einen eigenen Vertrag abschließen und dafür Beiträge zahlen. Der Wechsel zwischen den Private Krankenversicherung ist bei Beachtung der Kündigungsfrist problemlos möglich, sollte aber genau geprüft werden. Bei einem neuen Vertrag zählt immer das neue höhere Eintrittsalter.Der Wechsel von der Gesetzliche Krankenversicherung zur Private Krankenversicherung ist immer möglich (Kündigungsfristen beachten). Einen umgekehrten Wechsel gibt es nur noch in Ausnahmefällen und für Personen über 55 Jahre überhaupt nicht mehr. Die Private Krankenversicherung sind verpflichtet Basistarife ähnlich der Gesetzliche Krankenversicherung mit anzubieten. Hierhin kann der Versicherer auch ohne Gesundheitsprüfung wechseln.
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Private Krankenversicherung Rundumschutz bei Krankheit
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