Berufsunfähigkeitsversicherung


Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit im Rahmen der abgeschlossenen Deckungssumme. Für Personen im Arbeitsleben ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste freiwillige Versicherung neben der Privathaftpflicht. Sie sollte sofort mit Eintritt in das Berufsleben abgeschlossen werden. Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. In letzter Zeit zunehmend durch psychische Probleme. Seit 2001 hat sich der Staat bei der Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Verantwortung gezogen. Er zahlt bei Berufsunfähigkeitsversicherung für alle nach 1961 geborenen Bürger nichts mehr. Eine Minimalrente wird nur noch bei Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Wer ärztlich bestätigt nur noch 3-6 Stunden am Tag erwerbsfähig ist, der bekommt von dieser Minirente 50 %. Erst darüber gibt es 100 %. In den ersten 3 Jahren der Erwerbstätigkeit gibt es nichts. Im Schadensfall kann das für die Familie der soziale Ruin sein. Erwerbsunfähig bedeutet, dass keine andere Tätigkeit (auch keine minderwertige, oder schlechter bezahlte), mehr möglich ist. Dazu ist ein amtsärztliches Attest notwendig. Helfen kann hier nur eine rechtzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisrecht. Damit wird die vereinbarte Rente gezahlt, wenn der ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Versichern sollten sich alle Berufsgruppen. Besonders Selbständige haben sonst überhaupt keinen Schutz. Der Beitrag unterscheidet sich geringfügig nach der ausgeübten Tätigkeit (Büroarbeit geringer als schwere körperliche Tätigkeit). Handwerker, die schon länger im Beruf sind (über 18 Jahre) sollten mit ihrer Handwerkskammer sprechen, ob schon eine andere Absicherung besteht. Damit keine Zahlungslücke auftritt, muss der Vertag zur Berufsunfähigkeitsversicherung immer bis zum Anschluss an die Altersrente abgeschlossen werden. Im Leistungsfall sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichen, um den Lebensstandard der Familie (auch unter Beachtung von Belastungen) halten zu können. Mit dem Antrag muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Hier müssen auch eventuelle gefährliche Hobbys (Fallschirmspringen, Motorradrennen usw.) mit angegeben werden. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Eintrittsalter, der Versicherungssumme, dem Beruf und den gesundheitlichen Risiken. Im Vergleich zu anderen Versicherungen ist er eher gering. Trotzdem ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch als Zusatz mit einer anderen Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung und Zusatz), zum Beispiel mit einer Lebensversicherung, abgeschlossen werden. Hier muss der Versicherungsnehmer beachten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung Zusatz beim Auslaufen des Hauptvertrages auch mit weg ist.


Die Familien absichern Berufsunfähigkeitsversicherung

Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung


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