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Unter einer Autoversicherung sind verschiedene Versicherungen rund um den PKW zu verstehen. Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto gehören die KFZ Haftpflichtversicherung, die Voll- oder Teilkaskoversicherung, der Schutzbrief, eine Insassenversicherung und letztendlich noch die Verkehrsrechtsschutzversicherung.Dabei ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung in Deutschland, sie dient in erster Linie dem Schutz von Unfallgeschädigten.Fahrzeuge ohne entsprechende Haftpflichtversicherung dürfen im Straßenverkehr nicht bewegt werden. Sowohl bei der Anmeldung des Fahrzeuges als auch beim Versichererwechsel ist der Versicherungsschutz nachzuweisen, früher über die Doppelkarte. Die Versicherungen melden das Erlöschen der Versicherung den Behörden, das kann zu Zwangsstilllegungen führen. Die anderen genannten Versicherungen sind freiwillig, da kann der Fahrzeughalter selbst entscheiden in welchem Umfang er sich und sein Fahrzeug versichern möchte. Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung, gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Die Teilkaskoversicherung deckt solche Schäden ab wie, Brand, Explosion, Hagel, Sturm und Diebstahl. Die Beiträge richten sich nach der Typklasseneinstufung des Fahrzeuges und dem Ort, an dem das Fahrzeug zugelassen ist. In der Teilkaskoversicherung werden im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung keine Schadensfreiheitsrabatte gewährt. Vereinbart man mit dem Versicherer eine Selbstbeteiligung im Schadenfall, dann kann man an der Prämie sparen. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung integriert, zusätzlich kommt die Vollkaskoversicherung auch für selbst verschuldete Unfälle auf. Außerdem wird in der Vollkaskoversicherung ein Schadensfreiheitsrabatt gewährt, so dass das bei hoher Schadensfreiheitsklasse unter Umständen günstiger sein kann, als lediglich teilkaskoversichert zu sein. Das ist im Einzelfall bei einem Versicherungsvergleich im Internet abzuchecken.Erhöht der Versicherer die Tarife, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht, ansonsten kann die Versicherung jährlich zum 30.11. gekündigt werden. Die anderen genannten Versicherungen werden von den Autoversicherern meist mit angeboten. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schließt man jedoch immer bei einer anderen Versicherungsgesellschaft ab, wenn man glaubt diesen zusätzlichen Versicherungsschutz zu benötigen.
Abbildung: Autoversicherung - KFZ Versicherung
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